+ + + diese Veranstaltung fand 2011 zum letzten mal statt und wurde eingestellt - unsere aktuellen Veranstaltungen finden Sie auf www.classic-car-events.de + + +

Reisebedingungen

Kosten der Nennung:

Der Reisepreis für das Komplett-Programm vom 28. – 31.07.2011 beträgt laut Ausschreibung:

€    995,00 pro Person im Doppelzimmer
€ 1.375,00 pro Person im Einzelzimmer

incl. folgender Leistungen:

  • 3 Übernachtungen im Lindner Grand-Hotel Beau Rivage Interlaken incl. Frühstück
  • alle im Programm erwähnten Mittag- und Abendessen (ohne Getränke)
  • alle Besichtigungen, Eintritte und Transfers laut Programm
  • Auffahrt mit der Zahnradbahn zum Rothorn, incl. Bustransfer und Abendessen (ohne Getränke)
  • Roadbook, Fahrzeugplakette, ggf. Kartenmaterial
  • Gesamtorganisation und 24h-Betreuung vor Ort incl. Abschleppwagen mit Ersatz-Oldtimer
  • Reise-Sicherungsschein

Stammgäste / Wiederholungsbucher der Classic-Car-Events erhalten entsprechend ihres Status beim Stammkunden-Bonussystem (Silber, Gold, Platin) auf den Reisepreis einen Rabatt von 5-10% der erst bei der Schlußzahlung abgezogen und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen wird.

Das ausgefüllte Anmeldeformular gilt als verbindlicher Antrag des Bestellers an den Reiseveranstalter. Eine Annahme des Antrages durch den Reieseveranstalter kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Reiseveranstalter an den Besteller zustande. Der Reiseveranstalter behält sich generell das Recht vor, Reise-anträge abzulehnen.

Mit der Annahme des Reiseantrages des Bestellers wird mittels Anmeldungsbestätigung des Reiseveranstalters an den Reisenden/Besteller, auf den vollen Reisepreis für alle teilnehmenden Personen ein Betrag von € 500 pro Person als Anzahlung fällig. Der Veranstalter stellt dem Reisenden dazu eine Rechnung mit Reisesicherungsschein aus, welche nach Rechnungserhalt binnen 10 Tagen auf das Konto des Veranstalters zu überweisen ist. Der Restbetrag ist gegen erneute Rechnungslegung des Veranstalters bis  27.05.2011 fällig und fristgerecht auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Bleibt die Restzahlung des Reisepreises gemäß der gesetzten Fristen um mehr als 10 Tage aussenstehend, hat der Veranstalter das Recht, die Teilnahme der Reise gegenüber des säumigen Bestellers abzusagen, ohne dass daraus ein Schadensersatzanspruch des Bestellers an den Veranstalter entsteht.

Die abschließende Bestätigung der Reise, sowie die Übersendung aller Reiseunterlgen erfolgt stets schriftlich mittels Briefpost, in der Regel binnen 14 Tage nach Zahlungseingang der Anzahlung.

Rücktritt / Stornierung :

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Reise bei höherer Gewalt oder unter 10 Teilnehmern abzusagen. In diesem Falle erfolgt volle Rückerstattung des bislang eingezahlten Reisepreises. Tritt der Besteller von der Reise zurück, bzw. storniert die Reise – gleich aus welchem Grund – gelten im Rahmen der Stornierungsbedingungen folgende Rückzahlungen des Reisepreises als vereinbart:

Stornierung ab Buchung bis 3 Monate vor Reisebeginn        -    100% des Reisepreises pro Person
Stornierung bis 2 Monate vor Reisebeginn                           -      50% des Reisepreises pro Person
Stornierung bis 1 Monat vor Reisebeginn                             -      10% des Reisepreises pro Person

Der Reiseveranstalter offeriert und empfiehlt den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

Sonstige Reisebedingungen

Kurzfristige, organisatorische oder durch höhere Gewalt bedingte Programmänderungen sind möglich. Der Veranstalter bemüht sich in dem Fall um entsprechenden, gleichwertigen Ersatz,  ohne dass daraus ein Anspruch auf Reisepreisminderung entsteht. Der Besteller und seine Begleitpersonen/Beifahrer nehmen auf eigene Gefahr an dieser Veranstaltung teil und tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen selbst oder Ihren Fahrzeugen verursachten und/oder angerichteten Schäden. Der Besteller versichert, dass sein angemeldetes Fahrzeug während der Veranstaltung für den schweizerischen Strassenverkehr zugelassen und uneingeschränkt verkehrstauglich ist, sowie ein ausreichender, gesetzlicher Versicherungsschutz besteht. Es gilt die StVO der Schweiz. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigungen oder Diebstahl am Fahrzeug des Bestellers.